19. October 2022
Boris
Ratgeber: Streugut kann Unfälle verhindern. Fußgänger stürzen im Winter immer wieder auf Gehwegen, weil diese weder geräumt noch gestreut sind. Vermeidbare Unglücke, zumal es für Anlieger in so gut wie allen deutschen Städten und Gemeinden eine Räum- und Streupflicht gibt.
In der Hansestadt Hamburg zum Beispiel müssen Gehwege an Wochentagen bis 8:30 Uhr geräumt und gestreut werden und das auf einer Breite von mindestens einem Meter. Außerdem müssen Anlieger in Hamburg die Gehwege bis 20:00 Uhr frei von Schnee und Eis halten.
Andree Müller von der Stadtreinigung Hamburg kennt sich aus mit Schnee und Eis. Müller empfiehlt gegen Glatteis Lavagranulat aus dem Baumarkt. Die Körner für etwa 35 Cent pro Liter seien abgerundet und würden daher weder Hundepfoten verletzen noch Schuhen oder Fahrradreifen schaden.
Sand sei ebenfalls zu empfehlen und mit rund 13 Cent pro Liter außerdem deutlich günstiger. Bei der Auswahl von Streusand sollte jedoch beachtet werden, dass dieser nicht zu feinkörnig ist. Andere „Streumittel“ wie Asche und Holzspäne sind in zahlreichen Städten und Gemeinden Deutschlands nicht als Streumittel anerkannt.
Wer seiner Räum- und Streupflicht zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder Berufstätigkeit nicht nachkommen kann, muss einen Dritten beauftragen, etwa einen Hausmeister, einen Nachbarn oder einen Winterdienst. Sonst drohen bei Unfällen auf dem glatten Gehweg Schadenersatzklagen.
20 Prozent der Lohnkosten für den Winterdienst können als “haushaltsnahe Dienstleistung” von der Steuer abgesetzt werden, rät die Lohnsteuerhilfe Bayern. Anlieger sollten die Räum- und Streupflicht ernst nehmen. Schadensersatzklagen können zu hohen Geldstrafen führen, auch beweist es ein großes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Gehwege frei von Schnee und Eis zu halten.
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