Streugut

20. November 2024

Boris

Ratgeber Streugut: Sand, Kies oder Splitt. Das passende Streugut bei Schnee und Eis

Ratgeber Streugut: Sand, Kies oder Splitt. Das passende Streugut bei Schnee und Eis

Ratgeber: Streugut kann Unfälle verhindern. Fußgänger stürzen im Winter immer wieder auf Gehwegen, weil diese weder geräumt noch gestreut sind. Vermeidbare Unglücke, zumal es für Anlieger in so gut wie allen deutschen Städten und Gemeinden eine Räum- und Streupflicht gibt.

Sand, Kies und Splitt sind ökologisch verträgliche Alternativen zu Streusalz. Obwohl Sand, Kies und ähnliche Materialien das Eis nicht auflösen können, verringern sie das Rutsch- und Unfallsrisiko auf Gehwegen. Immer mehr deutsche greifen im Winter zu Streumitteln ohne Salz wie Sand, Kies oder Splitt, da diese  besser für die Umwelt sind. Sie gelangen nicht ins Erdreich und beeinträchtigen somit das ökologische Gleichgewicht des Bodens nicht. Erfahrt mehr über die spezifischen Vor- und Nachteile der alternativen Streumittel.

Vorab: Streusand, Streukies und Streusplitt sind unterschiedliche Materialien, die allesamt zur Verbesserung der Trittsicherheit auf schnee- und eisbedeckten Oberflächen eingesetzt werden können. Jeder dieser Stoffe hat spezifische Eigenschaften, die ihn für bestimmte Anwendungen besonders geeignet machen:

Streusand

Streusand besteht aus feinkörnigen Sandpartikeln, die auf die Eis- und Schneeschicht gestreut werden, um die Rutschgefahr zu mindern. Er ist besonders effektiv, wenn es darum geht, glatte Flächen griffiger zu machen. Streusand hat den Vorteil, dass er biologisch abbaubar und umweltfreundlich ist. Aber: Er kann jedoch bei Nässe zusammenkleben und somit an Wirksamkeit verlieren.

Zum Streusand

Streukies

Streukies besteht aus etwas gröberen, oft abgerundeten Steinpartikeln. Im Vergleich zu Sand vergräbt er sich weniger leicht in Schnee oder Matsch und bleibt daher länger auf der Oberfläche liegen. Kies hat eine hohe Rutschfestigkeit und ist gut für die Verwendung auf befestigten Wegen oder Straßen geeignet. Er ist ebenfalls eine umweltfreundliche Option, allerdings schwerer zu entfernen als Streusand.

Zum Streukies

Streusplitt

Streusplitt ist ein gebrochenes Gestein mit scharfen Kanten, das eine sehr gute Haftung auf Eis und Schnee bietet. Die raue Struktur des Splitts sorgt für maximalen Halt und minimiert die Rutschgefahr effektiv. Splitt ist sehr langlebig und muss seltener nachgestreut werden, was ihn zu einer kosteneffizienten Option macht. Allerdings kann er aufgrund seiner scharfkantigen Struktur möglicherweise zarte Haustierpfoten verletzen oder bestimmte Oberflächen wie z.B. empfindliche Bodenbeläge verkratzen.

Bei der Wahl des geeigneten Streumaterials solltest du also die spezifischen Bedingungen und Anforderungen des jeweiligen Einsatzbereichs berücksichtigen, um sowohl die Verkehrssicherheit als auch den Umweltschutz optimal zu gewährleisten.

Zum Streusplitt

Warum überhaupt Streugut einsetzen?

Die Räum- und Streupflicht im Winter ist eine ernstzunehmende Angelegenheit, die für Mieter und Eigentümer bestimmte Verantwortlichkeiten mit sich bringt. Dabei spielt die Wahl des Streumaterials eine wesentliche Rolle. Sand, Kies und Splitt sind umweltfreundliche Alternativen zu Streusalz, das in vielen Gemeinden verboten ist und auch schädliche Auswirkungen auf die Umwelt haben kann.

In Deutschland gibt es zwei Arten der Räum- und Streupflicht: die öffentlich-rechtliche und die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht. Die öffentlich-rechtliche Pflicht ist regional unterschiedlich geregelt und bezieht sich auf den an das Grundstück angrenzenden öffentlichen Gehweg. Die privatrechtliche Pflicht kommt ins Spiel, wenn ein Privatgrundstück betreten werden muss, beispielsweise durch den Postboten.

Normalerweise liegt die Verantwortung für die Räum- und Streupflicht beim Grundstückseigentümer. Diese kann jedoch vertraglich auf Mieter übertragen werden, wobei diese Regelung von Anfang an im Mietvertrag festgehalten sein muss. Dabei hat der Eigentümer die Pflicht, die ordnungsgemäße Durchführung dieser Arbeiten durch den Mieter zu überwachen. Sollte dies nicht der Fall sein und es kommt zu einem Unfall, könnte der Eigentümer haftbar gemacht werden.

Die Räum- und Streupflicht sieht vor, dass der Zugang zum Haus und der an das Grundstück angrenzende Gehweg in einer Breite von mindestens 1,20 Metern eis- und schneefrei sein muss. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden, wobei hier umweltfreundliche Streumaterialien wie Sand, Kies oder Splitt bevorzugt verwendet werden sollten.

Zu beachten ist, dass die Räumpflicht an Werktagen in der Regel von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends gilt. An Sonn- und Feiertagen gelten abweichende Zeiten. Ist man abwesend, etwa wegen Arbeit oder Urlaub, muss eine Vertretung organisiert werden, die die Räum- und Streupflicht übernimmt.

Egal, für welches Streugut du dich entscheidest: Wir liefern versandkostenfrei. Der nächste Winter kommt bestimmt. Hier kannst du das passende Streugut bestellen.

Ein Blick in die Gemeindesatzung schafft Klarheit

Normalerweise obliegt es den Gemeinden, die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Wegen zu gewährleisten. Häufig wird diese Verantwortung jedoch an die angrenzenden Grundstücks- und Hauseigentümer übertragen, wie in der Gemeindesatzung festgelegt. Diese müssen dann sicherstellen, dass Passanten den Gehweg vor ihrem Grundstück auch im Winter ohne Gefahr nutzen können.

Dazu gehört, dass Schneemassen entfernt und eisige Bereiche mit Streumaterialien wie Sand, Kies oder Splitt behandelt werden müssen. Darüber hinaus sollten alle weiteren Wege auf dem Grundstück, wie der Zugang zu Mülltonnen, Parkplätzen oder zur Haustür, ebenfalls von Schnee und Eis befreit werden. Dabei ist es nicht notwendig, die gesamte Fläche zu räumen und zu streuen. Ein mindestens ein Meter breiter Pfad reicht aus, damit zwei Fußgänger problemlos aneinander vorbeikommen.

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