Auch der Bau eines Brunnens im eigenen Garten muss sorgfältig abgewogen werden. Wieder variieren die rechtlichen Regelungen von Ort zu Ort. Das Anlegen eines Brunnens muss der jeweiligen Unteren Wasserbehörde stets angezeigt werden. Handelt es sich nur um einen einfachen Ramm- oder Schlagbrunnen, dessen Wasser zum Gießen genutzt wird, reicht diese Anzeige in der Regel aus.
Unter Umständen fallen Kosten für die Anzeige an. Möchte man jedoch mehr als nur den Garten wässern und einen professionellen Bohrbrunnen anlegen, um Brauch- oder sogar Trinkwasser zu gewinnen, ist häufig eine Genehmigung einzuholen. Kosten und Nutzen eines Brunnenneubaus sollten stets sorgfältig abgewogen werden. Es lohnt sich in der Regel nur dort, wo der Grundwasserspiegel nicht allzu tief ist.
Für den Brunnenbau ist auch wieder unser Filterkies notwendig, der der DIN 4924 entspricht.
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